Keine Rückzahlung bei mangelhafter Schwarzarbeit
Keine Rückzahlung bei mangelhafter Schwarzarbeit Eine für viele Praxisfälle relevante Entscheidung hat der BGH, Urteil vom 11.06.2015 – VII ZR 216/14, getroffen. Dabei ist auch teilweise von der früheren Rechtsprechung Abstand genommen worden. Der Sachverhalt stellte sich so dar, dass der Besteller vereinbarte 10.000 € für Werkleistungen zahlte. Beide Parteien waren sich bewusst, dass die Zahlung „schwarz“ erfolgte. Es gab lediglich eine Rechnung ohne Steuerausweis. Weiterlesen [...]