Richter wegen Freisprüchen verurteilt
Weil ein Richter zahlreiche von Bußgeldverfahren betroffene Personen freisprach, weil die Ordnungsbehörde der Bußgeldakte kein Messprotokoll und keinen Eichschein des Messgerätes beigefügt hatte, ist er nunmehr vom Landgericht Erfurt zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden. Eine Revision des Richters blieb erfolglos (BGH, Beschluss v. 24.2.2016, 2 StR 533/15). Das Gericht war der Auffassung, dass eine Rechtsbeugung vorliegt. Der Weiterlesen [...]