Unfall mit Ast
Ein Ast fällt auf ein Auto. Wer haftet? Der Kläger stellt in den Abendstunden seinen Pkw auf einem öffentlichen Parkplatz in der Nähe einer Pappelanlage ab. Am nächsten Morgen stellt er fest, dass ein grün belaubter Ast auf sein Auto gefallen ist. Er verklagt die Stadt Thüringen, diese habe ihre Straßenverkehrssicherungspflicht verletzt, § 839 BGB, § 10 Thüringisches Straßengesetz. Der BGH sieht dies anders (06. März 2014 – III ZR 352/13). Teilweise werde zwar vertreten, Weiterlesen [...]