Anti-Doping-Gesetz
Am 01.01.2016 trat nach langjährigen Diskussionen das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) in Kraft. Nunmehr drohen Sportlern, die sich durch die Einnahme international verbotener Substanzen Vorteile verschaffen wollen, nicht lediglich eine Sperre, sondern darüber hinaus strafrechtliche Konsequenzen. Dies gilt neben dem Handel mit solchen Substanzen insbesondere auch für die eigene Verwendung. Der § 7 des Gesetzes sieht hierfür einen Strafrahmen mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Weiterlesen [...]