Änderung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Kürzung des Urlaubs für die Dauer der Elternzeit
Das Bundesarbeitsgericht hat am 19.05.2015 (Aktenzeichen 9 AZR 725/13) entschieden, dass der Arbeitgeber nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Erholungsurlaub nicht mehr wegen der Elternzeit kürzen kann. § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG ermöglicht dem Arbeitgeber, den Erholungsurlaub des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um 1/12 zu kürzen. Nach der neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts setzt Weiterlesen [...]