Der Notar - neutral und unparteiisch
Sie wollen eine Immobilie erwerben, eine Gesellschaft gründen, oder einen Ehevertrag schließen? Oft führt kein Weg am Notar vorbei.
Mit Christian Hanken und Gerd Meyer stehen Ihnen in unserer Kanzlei zwei Notare zur Verfügung, die Sie neutral und unparteiisch beraten und Ihre juristischen Ansprechpartner und Ratgeber sind.
Der Notar ist Berater bei Transaktionen des Geschäfts- und Wirtschaftslebens, aber auch im familiären Bereich. Für bedeutende Geschäfte ist die notarielle Beurkundung vom Gesetz her zwingend vorgeschrieben. Anders als ein Rechtsanwalt ist der Notar ein neutraler Mittler zwischen den Vertragsparteien und stellt sicher, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Er hilft bei der Gestaltung der Rechtsbeziehungen und sorgt durch klare Formulierungen dafür, dass es später keine unliebsamen Auseinandersetzungen gibt.
Auf der Basis Ihrer Informationen erstellen unsere einen Vertragsentwurf. Vor der Beurkundung haben Sie genügend Zeit, den Entwurf zu überprüfen, mit Ihren Vertragspartnern abzustimmen und gegebenenfalls mit den Notaren zu erörtern.
Wir beurkunden:
- den Verkauf von bebauten oder unbebauten Grundstücken
- die Übertragung von Grundbesitz
- die Übertragung von Höfen im Sinne der Höfeordnung (vorweggenommene Erbfolge)
- die Errichtung von Testamenten und Erbverträgen
- Erbauseinandersetzungen
- Eheverträge
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Gesellschaftsverträge (OHG, GmbH, AG)
Wir regeln für Sie:
- die Beantragung von Erbscheinen und Hoffolgezeugnissen
- die Eintragung und Löschung von Grundschulden, Hypotheken, Wohnrechten, Nießbrauchsrechten im Grundbuch
- Eintragungen im Handelsregister
- Eintragungen im Vereinsregister
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt und Notar
- Fachanwalt für Erbrecht
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt und Notar
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Insolvenz- und Zwangsverwalter




